THEMA TITELSCHUTZ

Voraussetzung für einen Titelschutz ist das Vorliegen eines Werkes bzw. die konkrete Absicht, ein Werk zu schaffen. Der wettbewerbsrechtliche Titelschutz knüpft an die Kennzeichnungsfunktion des Titels an und dient der Individualisierung. Der Schutz eines Titels setzt aber nicht voraus, dass er selbst eine eigentümlich geistige Schöpfung ist (urheberrechtlicher Schutz). Voraussetzung für den Titelschutz ist also die Unterscheidungskraft. Durch eine vom gewöhnlichen Sprachgebrauch abweichende Benützung kann auch ein Wort der Umgangssprache Unterscheidungskraft erlangen.
 

TITELREGISTER ONLINE
Das im Fachverband eingerichtete Titelregister hat den Zweck, dem Einreicher eines Titels einen Prioritätsschutz zu gewähren; d.h. maßgeblich ist der Eingang des Antrages beim Fachverband. Es bietet eine Beweisunterlage für das Vorliegen der Priorität. Nach Eintragung des Titels wird dieser auf der Homepage veröffentlicht. Es ist aber wichtig zu wissen, dass die tatsächliche frühere Ingebrauchnahme und Veröffentlichung eines schutzfähigen Titels das entscheidenden Kriterium für das Bestehen und die Priorität des Schutzes maßgeblich bleibt. Es kann also z.B. ein Filmtitel gegenüber einem früher in das Titelregister eingetragenen Filmtitel trotzdem Schutz beanspruchen, wenn er nachweisbar vor dem eingetragenen Titel in der Öffentlichkeit in Gebrauch genommen worden ist. Dem Titelregister kommt somit nur eine bestimmte Vermutung über die tatsächliche Priorität des früher eingetragenen Titels zu.

Sollte innerhalb von zwei Jahren ab Eintragung das Filmwerk nicht erschienen sein, entfällt der Titelschutz, es sei denn, es wird eine Verlängerung beantragt

TITELSCHUTZ DEUTSCHLAND
SPIO - Spitzenorganisation der Filmwirtschaft
Kontakt: Tina Kuebel
T: +49 611 77 891 22
E: kuebel(at)spio-fsk.de
 

SCHUTZ KREATIVER WERKE IN DEN USA
Informationen inkl. Anmeldeformular:
www.copyright.gov